Stehen Sie ein für die Demokratie!
Mit eigenen Projekten setzen Sie Zeichen für Vielfalt und Toleranz. Wir begleiten Ihre Initiative und beraten Sie zu Fördermöglichkeiten.
Die Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Göttingen unterstützt gemeinnützige Vereine, Institutionen und Initiativen, die sich für eine demokratische und vielfältige Gesellschaft stark machen oder sich gegen Rassismus, Antisemitismus, Homophobie oder andere Phänomene von Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit engagieren.
Mit dem Aktions- und Initiativfonds und dem Jugendfonds stehen zwei Fördertöpfe zur Verfügung, mit deren Mitteln einzelne Projektvorhaben finanziell unterstützt werden können.
Um Projektvorhaben über eine dieser Fördermöglichkeiten umzusetzen, muss ein Antrag gestellt werden. Solange Fördermittel verfügbar sind, können Anträge ganzjährig für das laufende Kalenderjahr gestellt werden.
Über die Förderung entscheidet, je nach Fonds, der Begleitausschuss beziehungsweise das Jugendforum der Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Göttingen.
Um sich mit einem Projekt an der Partnerschaft für Demokratie zu beteiligen, nehmen Sie Kontakt zur Koordinierungs- und Fachstelle auf. Sie unterstützt Antragsteller*innen sowohl in inhaltlicher, als auch organisatorischer Hinsicht von der Phase der Antragsstellung, über den Zeitraum der Durchführung bis zur Abrechnung eines Projektes.
Darüber hinaus wird auch Unterstützung bei der Entwicklung von Projekten oder der Suche nach passenden Referent*innen angeboten.
Das Formular für die Antragstellung können Sie sich hier herunterladen.
Präambel
Die Partnerschaft für Demokratie ist ein Netzwerk aus Zivilgesellschaft, Verwaltung und Politik, das demokratische Beteiligung und Demokratie im ländlichen Raum fördert sowie Problemlagen und Bedarfe in der Auseinandersetzung mit menschenverachtenden Einstellungen und Handlungen erkennt und entschieden entgegenwirkt.
Die Partnerschaft für Demokratie wird durch das BMFSFJ gefördert im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie Leben“.
I. Förderzeitraum
Der Förderzeitraum der beiden Förderfonds ist auf das laufende Kalenderjahr beschränkt. Alle Projekte müssen jeweils bis zum 31.12. abgeschlossen sein. Die Beantragung ist nach Rücksprache mit der Koordinierungs- und Fachstelle möglich.
II. Förderfähige Maßnahmen
a) Zielgruppen der Förderung
Die Partnerschaft für Demokratie zielt auf alle im Fördergebiet (südlicher Teil des Landkreis Göttingen) lebenden Menschen mit Ausnahme der Stadt Göttingen. Die Zielgruppen im Fördergebiet sind im Einzelnen:
b) Ziele der Förderung
Förderfähig sind grundsätzlich Projekte, die mit den Zielen der Partnerschaft für Demokratie im Einklang stehen.
Für alle zu fördernden Programme gelten Gender-, Diversity Mainstreaming und Inklusion als leitende Prinzipen. Die Entwicklung, Organisation, Implementierung und Evaluierung von Entscheidungsprozessen, Beteiligungsformen und Maßnahmen ist so zu gestalten, dass sie unterschiedliche individuellen Fähigkeiten, kulturelle, ethnische wie soziale Herkunft, Religion, Geschlecht und Alter berücksichtigt.
Die Ziele sind im Einzelnen:
c) Besondere Förderschwerpunkte im Fördergebiet
Die besonderen Förderschwerpunkte der Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Göttingen berücksichtigen die besonderen situations- und kontextabhängigen Problemlagen im Fördergebiet:
d) Vorrangigkeit
Förderfähig sind ausschließlich Projekte, für die andere Fördermöglichkeiten nicht im ausreichenden Maße zur Verfügung stehen. Insbesondere Maßnahmen, die aus Regelangeboten des Bundes, des Landes oder der Kommune finanziert werden können, sind von einer Förderung ausgeschlossen. Gegebenenfalls sind im Antrag Abgrenzungen zu in der Region bereits gegebenen Maßnahmen und die Alleinstellungsmerkmale des geplanten Vorhabens darzustellen.
Nicht gefördert werden können insbesondere:
III. Art und Umfang der Förderung
Förderfähig sind Sachkosten einschließlich Honorare.
Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Fehlbedarfsfinanzierung. Eigen- und Drittmittel müssen im Rahmen der Projekte vorrangig ausgegeben werden.
IV. Antragsberechtigte Institutionen
Antragsberechtigt sind nichtstaatliche gemeinnützige Institutionen, Organisationen und Vereine, deren beantragte Projekte und Maßnahmen sich an die Menschen im Fördergebiet richten.
Die Bescheinigung der Gemeinnützigkeit muss zur Antragsstellung vorliegen. Einzelpersonen sind nur in Kooperation mit einer Einrichtung antragsberechtigt, die als Träger*in des Projektes fungiert.
V. Beantragung der Förderung
Anträge auf Förderung sind in schriftlicher Form unter der Verwendung des Antragsformulars (hier herunterladen) an die externe Koordinierungs- und Fachstelle zu senden.
Tobias Schläger, externe Koordinierungs- und Fachstelle
Email: t.schlaeger@bildungsgenossenschaft.de
Tel.: 0551 384210-45
Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen eG (BIGS)
Lange-Geismar-Str. 73
37073 Göttingen
Die eingegangenen und mit der externen Koordinierungs- und Fachstelle rückgesprochenen Anträge werden an die Gremien zur Beratung weitergeleitet und entschieden. Über die Gewährung der Zuwendung entscheiden die jeweiligen Gremien der Partnerschaft für Demokratie und das federführende Amt im Landkreis Göttingen. Die Entscheidung wird kurzfristig in schriftlicher Form durch die Koordinierungs- und Fachstelle mitgeteilt. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
VI. Richtlinien und Nebenbestimmungen
Grundlage der Förderung bilden die Fördergrundsetze des Bundesprogramms Demokratie Leben. (Weitere Informationen können Sie der Website des Bundesprogramms Demokratie Leben! entnehmen.)
Der Förderung liegen ergänzend die Bundeshaushaltsordnung (BHO) und die Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) einschließlich der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) zugrunde.