Autokino „30 Jahre deutsche Einheit“ – Ein Filmwochenende für die ganze Familie

Das Grenzlandmuseum Eichsfeld lädt vom 9.10. bis 11.10.2020 zum kostenfreien Autokino auf dem Hahletalparkplatz in Gerblingerode ein. An diesem Wochenende werden drei Filme zum Thema Grenze, Flucht, Wendezeit und Auseinandersetzung mit dem SED-Regime auf einer 16:9 Meter Leinwand präsentiert.

Im 30. Jahr der Deutschen Einheit möchten wir einen Beitrag zur Erinnerungskultur im ehemals geteilten Eichsfeld leisten. Die Veranstaltung vereint Unterhaltung und Bildung und bietet gerade für die unterschiedlichen Generationen einen guten Zugang, um miteinander über die jüngste deutsche Geschichte und unser Heute ins Gespräch zu kommen.

Es werden drei Filme gezeigt, die unterschiedliche Perspektiven auf die Teilung Deutschlands und die Nachwendezeit eröffnen. Am 9.10. wird der Film “ Ballon“ um 19:00 Uhr zu sehen sein. Eine spektakuläre und wahre Fluchtgeschichte über die innerdeutsche  Grenze.

Am Samstag, dem 10.10., wird um 19:00 Uhr der Film „Fritzi – Eine Wendewundergeschichte“ für Kindern und Familien gezeigt. Die Ereignisse des Jahres 1989 sind hier kindgerecht aufbereitet und bieten die Möglichkeit, mit Kindern ab 6 Jahren über die damaligen Geschehnisse zu reden.

Am Sonntag, dem 11.10., wird ebenfalls um 19:00 Uhr der Film „Gundermann“ auf der Leinwand zu sehen sein. Der Film ist eine Biographie des Liedermachers Gerhard Gundermann, der als Baggerfahrer im Braunkohletagewerk bei Hoyerswerda arbeitete, aber auch für die Staatssicherheit in der DDR tätig war.

Vor und nach den Filmen werden historische Aufnahmen vom Herbst/Winter 1989/90 im Eichsfeld gezeigt, sowie ein gerade prämierter Kurzfilm von Jugendlichen mit dem Titel „Im Schatten der Grenze“, in dem Zeitzeugen aus dem Grenzgebiet zu Wort kommen.

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Der Einlass beginnt jeweils um 17:30 Uhr.

Die Teilnahme ist nur begrenzt möglich, es bedarf vorab unbedingt einer Anmeldung unter www.toleranz-foerdern-eichsfeld.de

Die Veranstaltung wird gefördert von der Partnerschaft für Demokratie im Eichsfeld und der Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Göttingen, im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und dem Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit.

Kontakt

Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie im Eichsfeld

im Auftrag des Landkreis Eichsfeld

Grenzlandmuseum Eichsfeld

Ulrike Fricke, Andrea Heinemann

Duderstädter Straße 7 – 9

37339 Teistungen

Tel.: 036071 900018

Fax: 036071 900019

E-Mail: koordinierungsstelle@toleranz-foerdern-eichsfeld.de

Web: www.toleranz-foerdern-eichsfeld.de

Demokratische Jugendbeteiligung im ländlichen Raum – Formate und Gelingensfaktoren

Die Auswirkung der Corona-Pandemie sind auch an der Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Göttingen nicht spurlos vorübergegangen. Die Partnerschaft musste sich an die neuen Gegebenheiten anpassen. Aus diesem Grund wird die diesjährige Demokratiekonferenz erstmals im digitalen Raum stattfinden.

Gerade in Zeiten des Rückgangs sozialer Kontakte darf die Teilhabe an demokratischer Beteiligung nicht zurückstehen. Daher wird die Demokratiekonferenz der Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Göttingen einen besonderen Blick auf die demokratische Beteiligung von Jugendlichen im ländlichen Raum richten. Gemeinsam mit den Teilnehmenden wird den Fragen nachgegangen, welche innovativen Formen von Jugendbeteilung es im ländlichen Raum gibt und welche Faktoren für deren Umsetzung notwendig sind.

Titel:     Demokratische Jugendbeteiligung im ländlichen Raum – Formate und Gelingensfaktoren (Demokratiekonferenz 2020)

Wann? Donnerstag, 05. November 2020 von 15.00 – 18.00 Uhr

Wo?      Im digitalen Raum

Die Veranstaltung richtet sich an Vereine im Bereich der Jugendarbeit, Lehrer*innen, die offene Jugendarbeit und Vertreter*innen aus der Politik, sowie auch an zivilgesellschaftliche Organisationen und Institutionen.

Nachfragen können an Jonas Huwald (huwald@landkreisgoettingen.de) oder Tobias Schläger (t.schlaeger@bildungsgenosschaft.de) gerichtet werden.

Ausschlussklausel

Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.