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Einladung zur Digitalen Demokratiekonferenz 2020: Demokratische Jugendbeteiligung im Ländlichen Raum – Formate und Gelingensfaktoren

Gerade in Zeiten des Rückgangs sozialer Kontakte darf die Teilhabe an demokratischer Beteiligung nicht zurückstehen. Daher wird die Demokratiekonferenz der Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Göttingen einen besonderen Blick auf die demokratische Beteiligung von Jugendlichen im ländlichen Raum richten. Gemeinsam mit Udo Wenzl (Kommunalberater für Kinder-, Jugend- und Bürgerbeteiligung) wird den Fragen nachgegangen, welche innovative Formen von Jugendbeteiligung im ländlichen Raum es gibt und welche Faktoren für deren Umsetzung für ein erfolgreiches Gelingen vor Ort notwendig sind. Das Ziel der Demokratiekonferenz ist es, weitere Möglichkeiten der Jugendbeteiligung kennenzulernen und Impulse für neue, aber auch bewährte Methoden und Projekte der politischen Bildung von Jugendlichen zu setzen.

Die Veranstaltung richtet sich an Vereine im Bereich der Jugendarbeit, Lehrer*innen, die offene Jugendarbeit und Vertreter*innen aus der Politik, sowie auch an zivilgesellschaftliche Organisationen und Institutionen. Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung bis zum 01. November 2020 möglich.

Datum und Ort:

05.11.2020, 15.00-18.00, im digitalen Raum (bis zum 03.11.2020 werden Sie eine Teilnahme Bestätigung mit den notwendigen Anmeldeinformationen erhalten, um an der Demokratiekonferenz teilzunehmen.)

Inhalt der Veranstaltung:

15.00 Uhr: Beginn der Veranstaltung und Begrüßung

Vortrag zum Thema Jugendbeteiligung im ländlichen Raum von Udo Wenzl

Der Referent verfügt über eine jahrzehntelange Expertise im Bereich der Jugendbeteiligung in ländlich geprägten Regionen des Bundesgebietes. Er berichtet über seine Arbeit, neue Impulse und Formate für die Jugendarbeit sowie Faktoren einer gelingenden Jugendbeteiligung im ländlichen Raum.

Digitale Diskussionsrunde mit dem Referenten

Den Abschluss der Veranstaltung bildet eine Diskussionsrunde, bei der Fragen zum Thema der Jugendbeteiligung mit dem Referenten erörtert werden.

Gegen 18:00 Uhr: Ende der Veranstaltung

Für weitere Informationen zur Veranstaltung wenden Sie sich bitte an:

Tobias Schläger
Externe Koordinierungs- und Fachstelle (Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen eG)
Mail: t.schlaeger@bildungsgenossenschaft.de
Telefon: 0551 384210-45

Neuer Termin: Antifeminismus – In der Mitte der Gesellschaft angekommen

Landkreis GöttingenVeranstaltung der Gleichstellungsstelle des Landkreises Göttingen

Juliane Lang, M.A. Geschlechter- und Erziehungswissenschaft und Mitglied des Forschungsnetzwerks Frauen und Rechtsextremismus

Dienstag, 30. Mai 2017 18:00 Uhr – 20:00 Uhr

Kreishaus Göttingen, Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen

Von den „Besorgten Eltern“ bis zu Pegida, von NPD bis AfD, von FAZ bis zur Süddeutschen Zeitung – überall beschwören Protagonist*innen die Gespenster einer „Genderisierung“ der Gesellschaft, eine „Verschwulung“ einst wehrhaft-männlicher Kämpfer und nicht zuletzt die „Frühsexualisierung“ ganzer Generationen von Kindern.

Was die einzelnen Akteur*innen verbindet ist ein ausgeprägter Antifeminismus, der sich in allen Teilen der Gesellschaft wiederfindet. Sie verfolgen das Ziel der Verteidigung einer traditionalistischen Ordnung der Geschlechter und intervenieren öffentlichkeitswirksam in Debatten um die Vielfalt geschlechtlicher, sexueller und familiärer Lebensweisen.

Juliane Lang, Mitglied im Forschungsnetzwerk Frauen und Rechtsextremismus und ausgewiesene Expertin in diesem Themenfeld, spricht über Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Strategien der verschiedenen Akteur*innen.

Der Vortrag gibt einen systematischen Überblick über unterschiedliche Strömungen im organisierten Antifeminismus und diskutiert dessen Tragweite. Anhand konkreter Beispiele werden Strategien und Denkmuster antifeministischer Geschlechter- und Familienpolitik erläutert. Die Veranstaltung lädt dazu ein, sich aus Anlass des Internationalen Frauentages über gemeinsame Gegenstrategien auszutauschen.

Anmeldungen erwünscht unter kruse@landkreisgoettingen.de

Entsprechend § 6 Abs. 1 VersG sind Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von der Versammlung ausgeschlossen.